Erdgasumstellung

Von L-Gas auf H-Gas

Unsere Region wird wie weite Teile Nord- und Westdeutschlands derzeit mit dem niederkalorischen L-Gas versorgt. Die Vorräte des vorwiegend in den Niederlanden geförderten L-Gases gehen langsam, aber absehbar zu Neige. Hierauf reagiert die deutsche Gaswirtschaft und auch die Bad Honnef AG.

Messung an BHAG Gasübernahmestation durch Kamran Mohit.

20.000 Geräte im Netzgebiet der BHAG

Im Sinne der Versorgungssicherheit hat sich die Branche gemeinsam mit der Bundesnetzagentur dazu entschlossen, lange bevor die L-Gas Quellen versiegen, vollständig auf H-Gas mit höherem Energiegehalt umzustellen. In Deutschland sind derzeit etwa 6 Mio Gasgeräte betroffen, davon entfallen etwa 20.000 Geräte auf das Netzgebiet der Bad Honnef AG. In aller Regel sind diese problemlos auf H-Gas anpassbar.

Ab Juni 2019 hat die Bad Honnef AG schrittweise mit der Umstellung begonnen, die etwa bis 2023 andauern wird. Die Gasversorgung ist auch in der Umstellungsphase zu jedem Zeitpunkt gesichert. Die Heizkosten ändern sich durch die Umstellung auf das neue H-Gas nicht.

Umstellung nach Netzgebieten

Gasleitungsnetz »Berg«

Bereits seit dem 1. Juni 2021 auf H-Gas umgestellt. Die Anpassung aller Gasgeräte ist abgeschlossen.

Das Gasleitungsnetz »Berg« umfasst:

  • Bad Honnef-Aegidienberg
  • Verbandsgemeinde Asbach (13.749 Gasgeräte)
  • von der BHAG versorgte Orte der Verbandsgemeinden Flammersfeld, Puderbach, Altenkirchen und der Stadt Hennef.

Gasleitungsnetz »Tal«

Seit dem 1. September 2022 auf H-Gas umgestellt.

Das Gasleitungsnetz »Tal« umfasst:

  • Bad Honnef
  • Verbandsgemeinde Unkel (4.874 Gasgeräte)

Wichtig: Bei der Anschaffung neuer Gasgeräte muss zukünftig darauf geachtet werden, dass die Geräte H-Gas-geeignet sind.

Ablauf der Umstellung

Im Wesentlichen erfolgt die Umstellung durch die technische Umrüstung des Gasgerätes und die Einstellung auf die neue Gasqualität. Dafür sind zwei Besuche notwendig, die wir gemeinsam mit dafür qualifizierten Fachfirmen durchführen.

1. Termin: Geräteerhebung

calenderIm Rahmen der Erhebung werden alle Gasverbrauchsgeräte durch einen qualifizierten Monteur erfasst. Es wird geprüft, welche Materialien zur Umrüstung benötigt werden und zu welchem Zeitpunkt diese durchgeführt werden muss. Die Erhebung hat in Bad Honnef-Aegidienberg, der Verbandsgemeinde Asbach und in den von der Bad Honnef AG versorgten Orten der Verbandsgemeinden Flammersfeld, Puderbach und Altenkirchen sowie der Stadt Hennef im Juni 2019 begonnen. In Bad Honnef Tal und der Verbandsgemeinde Unkel im März 2020.

Den konkreten Termin teilen wir mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit.

Bei zehn Prozent der Kunden wird ein weiterer Besuch für eine vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle vereinbart, die die gesamten durchgeführten Arbeiten überprüft.

2. Termin: Geräteanpassung

calenderBei einem zweiten Termin werden dann die Geräte auf die H-Gasqualität technisch angepasst. Dabei werden die Düsen und gegebenenfalls andere Einbauteile gewechselt oder Ihr Brenner auf das neue H-Gas eingestellt. Auch dieser Schritt wird mit einer Abgasüberprüfung überwacht.

Je nachdem, welche Geräte im Einsatz sind, können diese bereits vor dem Wechsel zum H-Gas umgerüstet werden. Andere müssen zeitnah zur erstmaligen Einspeisung des neuen H-Gases (direkt davor oder danach) angepasst werden. Entscheidend für den Zeitpunkt der Anpassung ist außerdem der Zustand des Gasgerätes. Dieser wird im Rahmen der Geräteerhebung mit einer Abgasprüfung ermittelt. Einige wenige, sogenannte gasadaptive Gasverbrauchsgeräte können sowohl mit L- als auch mit H-Gas betrieben werden. Bei diesen Geräten muss keine Anpassung vorgenommen werden.

Die Anpassung und Umstellung erfolgte in Bad Honnef-Aegidienberg und der Verbandsgemeinde Asbach sowie in den durch die Bad Honnef AG versorgten Orten der Stadt Hennef und der Verbandsgemeinden Flammersfeld, Puderbach und Altenkirchen in 2021. In Bad Honnef-Tal und der Verbandsgemeinde Unkel begann die Anpassung und Umstellung ein Jahr später in 2022.

Bei zehn Prozent der Kunden wird ein weiterer Besuch für eine vorgegebene stichpunktartige Qualitätskontrolle vereinbart, die die gesamten durchgeführten Arbeiten überprüft.

Weitere Informationen zur Umstellung

Erklärvideo zur Erdgasumstellung

Kosten 

Für die Erhebung und Anpassung kommen keine Kosten auf Sie zu. 

In aller Regel sind die Gasgeräte problemlos auf das neue H-Gas anpassbar. In sehr seltenen Ausnahmefällen kann es jedoch vorkommen, dass Gasgeräte technisch nicht angepasst werden können. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gerät schwerwiegende Mängel aufweist und nicht mehr betrieben werden darf, keine deutsche Zulassung hat oder wenn das Gerät sehr alt ist, und keine Ersatzteile mehr zur Verfügung stehen. Dies wird im Zuge der Erhebung festgestellt. In diesen Fällen muss das Gasgerät ersetzt werden.

Gesetzliche Kostenerstattungen und Förderungen durch die Bad Honnef AG sind für diese seltenen Ausnahmefälle vorgesehen.

Formulare zur Kostenerstattung

Falls Sie sich eigenständig vor der Anpassung ein neues Gerät installieren lassen möchten, sprechen Sie das bitte mit Ihrem Installateur ab. Er kann Ihnen geeignete Geräte empfehlen. Für solche Geräte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Kostenerstattung.

I. Kostenerstattung gem. §1 Abs. 1 Gasgeräte-Kostenerstattungsverordnung

  • Vorausetzung: Austausch eines alten zugelassenen und nicht anpassbaren Heizgerätes
  • Neugerät: Anpassung nicht mehr notwendig
  • Förderung: Je nach Alter des nicht anpassbaren Heizgerätes
    • nicht älter als 25 Jahre: 100 Euro
    • zwischen 10 und 20 Jahre: 250 Euro
    • nicht älter als 10 Jahre: 500 Euro

II. Kostenerstattung gem. §19a Abs.3 EnWG Energiewirtschaftsgesetz

  • Vorausetzung: Austausch eines alten zugelassenen Gasgerätes (alle, auch Heizgerät)
  • Neugerät: Anpassung nicht mehr notwendig
  • Zeitraum: Ab 2 Jahre vor Schaltung bis Anpassung des Gasgerätes
  • Förderung: 100 Euro

Häufige Fragen

  • Was bedeutet L-Gas und H-Gas und worin liegt der Unterschied?

    Die Erdgasversorgung in Deutschland erfolgt grundsätzlich entweder mit L-Gas oder mit H-Gas. Diese unterscheiden sich in ihrer chemischen Zusammensetzung und somit ihrem Energiegehalt. Der Energiegehalt wird in aller Regel über den sogenannten Brennwert angegeben, der in Kilowattstunden pro Kubikmeter ausgewiesen wird. In der Bezeichnung steht „L“ dabei für „low“ (niedrig), „H“ steht für „high“ (hoch).

    L-Gas wird in den Niederlanden und in Deutschland gefördert, H-Gas in der ganzen Welt. Deutschland bezieht derzeit H-Gas vorwiegend aus Norwegen und Russland. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Beschaffenheit ergeben sich auch unterschiedliche Anforderungen an technische Geräte, die entsprechend der Erdgasqualität eingestellt werden müssen. Die Abrechnung der verbrauchten Energiemengen erfolgt in kWh, so dass eine gleiche Preisbasis unabhängig von der Erdgasqualität vorhanden ist.

  • Warum muss umgestellt werden?

    Die L-Gas-Versorgung wurde bislang durch eigene Produktion in Deutschland sowie Importen aus den Niederlanden sichergestellt. Da davon ausgegangen wird, dass die niederländischen Gasfelder in der näheren Zukunft erschöpft sind, haben die niederländischen Versorger damit begonnen, die Verträge zur Versorgung mit L-Gas nicht mehr zu verlängern. So erfolgt eine schrittweise Reduzierung der Liefermengen bis zum Jahr 2030.

    Dieser Rückgang kann aber nicht durch innerdeutsche L-Gasförderung ausgeglichen werden. Daher ist eine Umstellung auf H-Gas erforderlich. Dieses wird auch längerfristig noch in ausreichender Menge verfügbar sein und macht den Großteil der Weltweiten Erdgasvorkommen aus.

    Damit die Verbrauchsgeräte bei der Nutzung der neuen, höheren Gasqualität keinen Schaden nehmen, müssen diese in einem bestimmten Zeitraum angepasst werden.
     

  • Welche Geräte sind von der Umstellung betroffen?

    Grundsätzlich muss jedes Gasgerät angepasst werden. Es gibt aber auch Ausnahmen – sogenannte adaptive Gasverbrauchsgeräte, die sowohl mit L-Gas als auch mit H-Gas betrieben werden können. Welches Gerät wann angepasst werden muss, wird im Rahmen der Erhebung festgestellt. 

  • Wann bin ich dran?

    Ihren konkreten Termin für die Erhebung und Anpassung teilen wir Ihnen mit ausreichendem Vorlauf schriftlich mit

  • Kann ich auf eine Anpassung meines Gerätes verzichten?

    Nein. Geräte, die auf Wunsch des Betreibers nicht angepasst werden, müssen gesetzlich vorgegeben vom Netz getrennt werden, da von einem Weiterbetrieb Gefahren ausgehen können.

  • Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen zur Anpassung?

    Die gesetzliche Grundlage ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a) festgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Kooperationsvereinbarung Gas, der Gasnetzzugangsverordnung und auf den Internetseiten der Verbände BDEW und DVGW sowie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.

Sie haben noch Fragen?

Erdgasbüro
erdgasbuero@bhag.de
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