Jahresablesung:

Ab 01.12.2023 sind Ableser in unserem Versorgungsgebiet unterwegs. Alle Mitarbeiter können sich ausweisen. Die Jahresablesung endet am 22.12.2023. 

Komfort-Paket Solar

Grüner Strom vom Dach

Mit einer Photovoltaikanlage erzeugen Sie Ihren eigenen grünen Strom, senken Ihre Stromkosten und machen sich unabhängig von schwankenden Strompreisen.
Wir verwenden ausschließlich hochwertige Markenkomponenten anerkannter Hersteller, die einen hohen Ertrag garantieren und nahezu störungs- und wartungsfrei sind.

Der Weg zu Ihrer PV-Anlage

  • So werden Sie zum Stromproduzenten

    1. Planung, Wirtschaftlichkeitsberechnung und Preisindikation
    Nach Abschluss unserer Online-Fragestrecke planen unsere Spezialisten mithilfe Ihrer Daten und Luftbilder eine auf Ihre Anforderungen abgestimmte Photovoltaikanlage. Mit dieser Planung erhalten Sie eine Preisindikation.

    2. Aufmaßtermin
    Ein BHAG Mitarbeiter prüft bei Ihnen vor Ort die Machbarkeit, bespricht mit Ihnen Ihre Wünsche und beantwortet weitere Fragen.

    3. Finales Angebot
    Nach Auswertung aller Informationen und Daten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten erhalten Sie unser Angebot per E-Mail.

    4. Auftrag
    Unser Installationspartner installiert Ihre neue Photovoltaikanlage und Sie produzieren schon bald Ihren eigenen Strom vom Dach.

Hinweis:

Aufgrund des hohen Anfrageaufkommens, verzögert sich die Angebotserstellung. Unsere Fragestrecke steht Ihnen bald wieder zur Verfügung.

Bis zu 60 % Ihres Stromverbrauchs CO2-frei selbst produzieren.

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile

  • Eigener Stromlieferant werden


  • Unabhängiger vom Strompreis


  • Immobilienwert steigern


  • Komfort-Paket inkl. Installation


  • Zertifizierte Fachhandwerker aus der Region


  • Namhafte Hersteller


  • Anlagenüberwachung jederzeit & überall


  • Unabhängigkeitsrechner

    Wie viel Strom können Sie mit Ihrer Immobilie selbst produzieren?

    Berechnen Sie mit dem Unabhängigkeits­rechner der Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Berlin ganz ein­fach Ih­ren Autarkie­grad, der von der Größe der PV-Anlage und des Strom­spei­chers ab­hängt.

    Autarkiegrad hier berechnen.

    Gesetzesänderungen ab 1. Januar 2023

    Von diesen gesetzlichen Verbesserungen für Photovoltaik-Anlagen profitieren Sie ab 1. Januar 2023.

    • Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kW

      Es wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kW je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z.B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt.

      Der Vorteil: Damit werden steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen abgebaut. Niemand muss mehr allein wegen einer kleinen Solaranlage zum Steuerberater.

    • Erweiterung der Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen

      Lohnsteuerhilfevereine sollen ihre Mitglieder künftig auch bei der Einkommensteuer beraten dürfen, wenn diese Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 30 kWp betreiben, die der Ertragsteuerbefreiung unterliegen.

    • Umsatzsteuer: Nullsteuersatz – Abbau von Bürokratie

      Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeichern soll in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaik-Anlage handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Da Photovoltaik-Anlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen. Sie werden damit von Bürokratieaufwand entlastet.

      Der Vorteil: Insbesondere private Betreiberinnen und Betreiber können ihre neue Anlage so günstiger erwerben, nämlich zum Nettopreis. Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Künftig bleibt das Eigentümer:innen erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.

       

    • Weitere Änderungen und Verbesserungen für erneuerbare Energien

      Ebenfalls am 14.9.2022 hat das Bundeskabinett die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel des Entwurfs für eine dritte Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG 3.0) ist es, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien kurzfristig zu erhöhen.
       

      Was bedeutet das für private Photovoltaik-Anlagen?

      • Die für den 1. Januar 2023 bereits beschlossene Abschaffung der sogenannten 70-Prozent-Regelung für neue Photovoltaik-Anlagen bis einschließlich 25 kW installierter Leistung wird zeitlich vorgezogen. Bisher waren Betreiber solcher Solaranlagen verpflichtet, die Wirkleistungseinspeisung ihrer Anlage auf 70 Prozent zu begrenzen oder ihre Anlage mit einer Steuerungseinrichtung auszustatten. Zur weiteren Erhöhung der Photovoltaik-Einspeisung wird die Abschaffung der Regelung für alle Neuanlagen vorgezogen, die ab dem 15. September 2022 in Betrieb genommen werden.
      • Zusätzlich wird die sogenannte 70-Prozent-Regelung ab dem 1. Januar 2023 bei Photovoltaik-Bestandsanlagen bis einschließlich 7 kW installierter Leistung aufgehoben. Bei Solaranlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW bleibt es bei dem bereits im Gesetz angelegten Übergangspfad, wonach die Regelung ab Einbau eines intelligenten Messystems ausläuft. Nach dem Messstellenbetriebsgesetz gelten EE-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW als Pflichteinbaufall.

    Häufige Fragen

    Funktion & Installation einer Photovoltaikanlage

    • Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage?

      Das Herzstück der Anlage bilden die Solarmodule, auf dem Dach Ihres Hauses. Die Solarmodule produzieren bei Sonneneinstrahlung Gleichstrom und ein Wechselrichter wandelt diesen in netzüblichen Wechselstrom. Den Strom, den Ihre Photovoltaikanlage produziert, verbrauchen Sie zu einem Teil selbst und senken damit Ihre Stromrechnung. Überschüssigen Strom speisen Sie ins allgemeine Stromnetz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung. Diese erhalten Sie vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Jahren. Optional kann die Anlage noch um ein Batteriespeichersystem ergänzt werden. Solch ein Speicher sorgt dafür, dass die größtmögliche Menge des selbst erzeugten Stroms auch im Eigenbedarf genutzt werden kann.

    • Wie lange dauert die Installation meiner Photovoltaikanlage?

      Die Installation der Anlage erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Zumeist fallen im Haus nur kleinere Elektroarbeiten an und in vielen Fällen können bereits bestehende Kabelkanäle und -schächte genutzt werden, um die Verbindungskabel vom Dach zum Wechselrichter und zum Hausanschluss zu verlegen.

    • Wann liefert meine Photovoltaikanlage erstmals Strom für meinen Haushalt bzw. ins Netz?

      Sobald die Photovoltaikanlage installiert wurde und die Inbetriebnahme erfolgt ist, produziert die Anlage sauberen Strom. Vor Inbetriebnahme wird Ihre Photovoltaikanlage durch einen zertifizierten Fachhandwerker abgenommen und die Fertigstellung dem örtlichen Stromnetzbetreiber gemeldet. Anmeldung und Abstimmungen mit dem Stromnetzbetreiber übernimmt die BHAG. In den meisten Fällen wird noch ein neuer Zähler installiert, der den Strombezug und den ins Stromnetz eingespeisten Ökostrom erfasst.

    • Liefert meine Photovoltaikanlage auch bei bedecktem Himmel ausreichend Strom?

      Ja, die Anlage arbeitet auch bei bedecktem Himmel; je nach Wetterlage jedoch mit einem niedrigeren Wirkungsgrad. Wenn Ihre Anlage weniger Strom produziert, als Sie benötigen, erhalten Sie den »Reststrom« von der BHAG. Die Stromversorgung Ihres Haushaltes ist also durchgängig sichergestellt.

    • Muss meine Photovoltaikanlage von den Behörden genehmigt werden?

      Nein. Für Photovoltaikanlagen ist keine Baugenehmigung notwendig.

    • Entstehen durch eine Photovoltaikanlage Risiken fürs Gebäude, z. B. durch Blitzschlag oder Feuer?

      Eine Photovoltaikanlage zieht keine Blitze an. Auch Brände durch Photovoltaikanlagen kommen bei ordnungsgemäßer Installation aller elektrischen Komponenten durch einen Fachhandwerker nicht vor. Sollte eine Photovoltaikanlage dennoch Feuer fangen, zum Beispiel aufgrund eines Dachstuhlbrands, kann dieses von allen Feuerwehren bedenkenlos gelöscht werden.

    • Muss ich meine Photovoltaikanlage extra versichern?

      Bei Errichtung einer Photovoltaikanlage empfehlen wir, diese bei Ihrem Gebäudeversicherer zu versichern. Dazu melden Sie die Photovoltaikanlage nach der Installation bei Ihrem Gebäudeversicherer an. Bei Bedarf steht Ihnen die BHAG gerne beratend zur Seite.

    • Wie viel CO₂ spare ich mit meiner Photovoltaikanlage?

      Ein durchschnittlicher privater Haushalt kann über einen Zeitraum von 20 Jahren etwa 100 Tonnen klimaschädliches CO2 einsparen.

    Voraussetzungen für eine Photovoltaikanlage

    • Ist die Versorgung mit Strom durch die BHAG Voraussetzung?

      Nein. Auch wenn Sie von einem anderen Energieversorger mit Strom beliefert werden, können Sie eine Photovoltaikanlage über die BHAG beziehen.

    • Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage?

      Eine Photovoltaikanlage kann auf nahezu jedem Dach installiert werden, das nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet ist. Die kleinste mögliche Anlage benötigt gerade mal eine geeignete Dachfläche von 20 m². Der ideale Neigungswinkel des Dachs liegt zwischen 10 und 50 Grad. Auf Flachdächern wird die Anlage entsprechend aufgeständert.

    • Mein Dach ist nicht nach Süden ausgerichtet. Lohnt sich eine Photovoltaikanlage dennoch?

      Ja, eine Anlage lohnt sich trotzdem. Verbrauchen Sie beispielsweise insbesondere in den Morgen- und Abendstunden Ihren selbst erzeugten Strom, dann kann eine Ost-West-Ausrichtung sogar sinnvoller sein als eine reine Südausrichtung. Denn die Morgensonne im Osten und die Abendsonne im Westen sorgen dann für die entsprechende Produktionsleistung zu den Zeiten des Eigenverbrauchs.

    Ersparnis & Kosten

    • Lohnt sich Photovoltaikstrom heutzutage noch?

      Ja – weil Sie Ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen und sich die Stromkosten seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt haben. Die Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen sind dagegen gesunken. Insbesondere für private Haushalte ist es deutlicher günstiger, den Strom mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach selbst zu produzieren, als konventionell erzeugten Strom zu beziehen. Ihre direkte Ersparnis hängt zudem von der Größe Ihrer Anlage, Ihrem Stromverbrauch und von Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Je mehr Sie von Ihrem selbst produzierten Strom verbrauchen, desto höher ist Ihr wirtschaftlicher Vorteil. Darüber hinaus erhalten Sie eine Vergütung für die Einspeisung Ihres überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz. Zudem machen Sie sich unabhängig von der allgemeinen Strompreisentwicklung.

    • Wie kann ich den Eigenverbrauch meines Photovoltaikstroms maximieren?

      Zunächst einmal dadurch, dass die großen Verbraucher im Haushalt – wie Waschmaschine, Wäschetrockner oder Spülmaschine – zu Zeiten der Sonnenstromproduktion betrieben werden. Alternativ kann ein zusätzlicher Batteriespeicher eine Photovoltaikstrom-Lösung ergänzen. Durch diesen können Sie den Sonnenstrom, den Ihre Anlage tagsüber liefert, dann auch abends und nachts nutzen.

    • Gibt es weitere Kosten?

      In den meisten Fällen muss für die Installation der Photovoltaikanlage der Stromzähler im Haus ausgetauscht werden. Dafür fallen einmalig Kosten an, die Ihnen vom zuständigen Netzbetreiber direkt in Rechnung gestellt werden.

    Weitere Fragen?

    BHAG Gebauer Harald
    Harald Gebauer Leiter Energiedienstleistungen 0 22 24 / 17-202 h.gebauer@bhag.de

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