Vom 29. Mai bis einschließlich 9. Juni 2025 sind Umzüge zu uns wegen einer Systemumstellung nur eingeschränkt verfügbar.

Weitere Infos

Umzug

So einfach geht umziehen.

Ihr Umzug steht an? Und Sie möchten uns Ihre neue Anschrift mitteilen? Sie sind mit uns zufrieden und möchten auch an Ihrem neuen Wohnort von uns versorgt werden? Oder Ihren Stromanbieter wechseln?

Dann sind Sie hier genau richtig. Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Informationen, eine Umzugs-Checkliste sowie ein Protokoll zur Übernahme des Mietobjekts.

NEU: Umzug 14 Tage im Voraus melden

Umzug im OSP melden
Online-Service-Portal (OSP)

Ab Juni 2025 müssen Sie Ihren Umzug spätestens 14 Tage im Voraus melden. Das können Sie bequem im Online-Service-Portal (OSP) erledigen. Ziehen Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes um, können Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach mitnehmen. 

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Ab Juni 2025 müssen Sie Ihren Umzug spätestens 14 Tage im Voraus melden. Das können Sie bequem im Online-Service-Portal (OSP) erledigen. Ziehen Sie innerhalb unseres Versorgungsgebietes um, können Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach mitnehmen. 

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Auszug ohne OSP melden
Kontakt-Formular

Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich. Melden Sie Ihren Auszug fristgerecht, können Sie sich zurücklehnen und vermeiden lästige Folgekosten. Nutzen Sie dazu unser Kontakt-Formular. 

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Auszug ohne OSP melden

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Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist aus gesetzlichen Gründen nicht mehr möglich. Melden Sie Ihren Auszug fristgerecht, können Sie sich zurücklehnen und vermeiden lästige Folgekosten. Nutzen Sie dazu unser Kontakt-Formular. 

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Einzug ohne OSP melden
Kontakt-Formular

Auch den Einzug in Ihre neue Wohnung müssen Sie ab Juni 2025 spätestens 14 Tage im Voraus melden. Ansonsten funktioniert der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teurer werden. Nutzen Sie dazu unser Kontakt-Formular. 

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Einzug ohne OSP melden

Kontakt-Formular

Auch den Einzug in Ihre neue Wohnung müssen Sie ab Juni 2025 spätestens 14 Tage im Voraus melden. Ansonsten funktioniert der Wechsel nicht rechtzeitig und es kann unnötig teurer werden. Nutzen Sie dazu unser Kontakt-Formular. 

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Gesetzliche Änderung ab 6. Juni 2025

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Die Bundesnetzagentur hat die Umsetzung des Strom-Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden (nach § 20a Energiewirtschaftsgesetz) vorerst zum 1. April 2025 festgelegt und nachträglich auf den 6. Juni 2025 verschoben. Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. 

Was ändert sich für Kunden, die umziehen?

Ab Juni 2025 ist eine rückwirkende Umzugsmeldung nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist ein Ein- oder Auszug spätestens 14 Tage im Voraus bei uns zu melden. Auch die Angabe der MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) ist zwingend erforderlich. Bei einem Auszug finden Sie diese auf Ihrer Rechnung. Bei einem Einzug erhalten Sie die MaLo-ID von Ihrem Vormieter, Vermieter oder Netzbetreiber.

Was Sie unbedingt beachten sollten 

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Die Kosten bis zur Abmeldung tragen dann Sie. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.  

Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit sie nicht automatisch in der Grundversorgung landen, melden sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. Innerhalb unseres Netzgebiets können Sie Ihr aktuelles Energie-Produkt auf Ihren neuen Anschluss übertragen. 

Die wichtigsten Punkte im Überblick 

  • Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden
  • Umzug? Ab- und Anmeldung spätestens 14 Tage vorher
  • MaLo-ID: Bei der Ab- und Anmeldung mit angeben
  • Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Unnötige Kosten
  • Grundversorgung vermeiden: rechtzeitig neuen Vertrag abschließen

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. 

Was ist wann zu tun?

Frage Abmelden Anmelden
Sie ziehen um und wollen BHAG Kunde bleiben?
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Sie ziehen um und wollen nicht BHAG Kunde bleiben?  

Auszug

Bei einem Auszug müssen Sie sich bei Ihrem Energieversorger abmelden. Falls Sie unser Kunde sind, können Sie dafür unsere Abmeldefunktion nutzen, andernfalls melden Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Energieversorger ab.

Einzug

Bei einem Einzug müssen Sie sich anmelden. Falls Sie unser Kunde werden oder es einfach bleiben möchten, können Sie dafür unsere Anmeldefunktion nutzen.

Checkliste & Übergabeprotokoll


Die Checkliste enthält alle wichtigen Schritte in zeitlicher Reihenfolge, sodass Sie alle Aufgaben entspannt im Blick behalten können und Erledigtes nur noch abhaken müssen. Ebenfalls hilfreich: ein Übergabeprotokoll.

Erklärvideo

Kundenbetreuung