Warnung vor Trickbetrug an der Haustür

Bitte seien Sie vorsichtig.

Wir erhalten seit Kurzem vermehrt Anrufe von verunsicherten Kunden, die sich über unseriöse Vertreter beschweren. Dabei soll es vorgekommen sein, dass die Vertreter sich als vermeintliche BHAG-Mitarbeiter ausgegeben haben. Sie gehen meist nach einem bestimmten Schema vor: Die Betrüger klingeln an der Haustür und teilen den Besuchern zum Beispiel mit, dass sie den Zählerkasten kontrollieren müssten.

Wer unsicher ist, kann sich an uns wenden: 0 22 24 / 17-170

Abmelden bei Umzug

Wir freuen uns, wenn Sie bleiben

Sie sind in unserem Netzgebiet umgezogen? Dann freuen wir uns, wenn Sie uns treu bleiben. Bitte teilen Sie uns hier Ihre bisherige Kundennummer und Ihre neue Anschrift mit Zählernummer mit.

Ihr neuer Wohnort liegt außerhalb unseres Netzgebiets? Schade, dass Sie uns verlassen. Bitte füllen Sie nachfolgendes Kontaktformular aus.

Gesetzliche Änderung ab 4. April 2025

Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich

Ab dem 4. April 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird dann innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten.   

Ab April 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 7 Tage, besser 14 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Dass stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten. 

Was Sie unbedingt beachten sollten 

Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand können Sie uns am Tag der Schlüsselübergabe übermitteln.  

Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit sie nicht automatisch in der teureren Grundversorgung landen, melden sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Tarif auswählen.  

Die wichtigsten Punkte im Überblick 

  • Ab 4. April 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden 
  • Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher 
  • Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden 
  • Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab 

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden. 

Abmeldung bei Auszug

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Abmeldegrund
Anrede
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Ansprechpartner
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Zählerdaten

Die Schlüsselübergabe ist bereits erfolgt? Dann teilen Sie uns hier bitte die Zählerstände mit.
Zählerablesung für folgende Produkte:

Übergabeprotokoll

Falls vorhanden, laden Sie bitte hier Ihr Übergabeprotokoll hoch.
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