Entlastung für Energiekunden: So funktioniert die Energiepreisbremse

vom 02.01.2023

Kamran Mohit (Gasmonteur der BHAG) an einer Gasübernahmestation

Noch vor Weihnachten am 15. Dezember 2022 hat der Bundestag die Energiepreis­bremsen verabschiedet. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und wirksam entlastet werden.

„Für unsere Kunden ist das eine gute Nachricht“, sagt Kersten Kerl, Vorstand der Bad Honnef AG (BHAG). „Damit die Energiehilfen pünktlich beim Kunden ankommen, bedeutet die Umsetzung für uns jedoch einen außergewöhnlich großen Zeit- und Personalaufwand – und das zur Weihnachtszeit“, ergänzt er und spricht ein großes Lob an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus, die sich aktuell besonders engagiert dafür einsetzen.

Nachdem der Staat den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember 2022 übernommen hat, greift ab März 2023 für die meisten Haushaltskunden die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Auch die Monate Januar und Februar 2023 werden rückwirkend angerechnet. Das heißt, Verbraucher erhalten für diesen Zeitraum einmalig einen Entlastungsbetrag, welcher ebenfalls im März berücksichtigt wird. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Ende 2023, eine Verlängerung bis April 2024 ist möglich. Der Grundpreis bleibt von den Preisbremsen unberührt.

Um bei den Entlastungen berücksichtigt zu werden, ist kein Zutun durch die Kunden erforderlich. Die Kunden erhalten automatisch 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs zu den jeweiligen garantierten Bruttopreisen, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netz­entgelte. Die garantieren Bruttopreise im Detail: Beim Erdgas ist der Arbeitspreis auf zwölf Cent, für Fernwärme auf 9,5 Cent und für Strom auf 40 Cent pro Kilowatt­stunde begrenzt. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Für alle, die schon mehr zahlen gilt: Die monatlichen Abschläge werden wieder sinken. Und wer darüber hinaus Energie spart, kann mit der jährlichen Abrechnung Geld zurückbekommen. „Damit sind die Menschen und kleine und mittlere Unternehmen vor sehr starken Preisanstiegen geschützt und es lohnt sich dennoch Gas bzw. Wärme einzusparen“, erklärt Kersten Kerl. Und für BHAG STABIL Strom-Kunden ergibt sich ein weiterer Vorteil: Denn der Strom der BHAG ist günstiger als die Strompreis­bremse, so Kerl. Kunden mit dem BHAG STABIL Strom-Produkt zahlen ab dem 01.01.2023 37,52 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und damit etwa 2,5 Cent weniger.

Rechenbeispiel zur Gaspreisbremse:

  • Vierköpfige Familie, 100 m2 Wohnung
  • Gasverbrauch 15.000 kWh im Jahr
  • bisheriger Gaspreis bei 8 ct/kWh,
  • neu: 22 ct/kWh

Monatlicher Abschlag früher

100 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag neu ohne Gaspreisbremse

275 Euro/Monat

Monatlicher Abschlag neu mit Gaspreisbremse

175 Euro/Monat

Rückerstattung bei Einsparung von 20 %

660 Euro (entspricht einem monatlichen Abschlag von 120 Euro)

Rückerstattung bei Einsparung von 30 %

990 Euro (entspricht einem monatlichen Abschlag von 92,50 Euro)

Erläuterung: Eine vierköpfige Familie mit einer 100 m2 Wohnung hat einen Gasverbrauch von 15.000 kWh im Jahr, das sind 1.250 kWh im Monat. Ihr bisheriger Gaspreis lag bei 8 ct/kWh, also 100 Euro im Monat. Ihr neuer Gaspreis liegt bei 22 ct/kWh. Ohne die Gaspreisbremse müsste die Familie damit 275 Euro pro Monat zahlen – also 175 Euro mehr als bisher. Mit der Gaspreisbremse zahlt sie monatlich 175 Euro bei gleichbleibendem Verbrauch. Denn für 80 Prozent des Verbrauchs zahlt sie 12 ct/kWh, für 20 Prozent zahlt sie 22 ct/kWh. Wenn der Gasverbrauch der Familie am Ende des Jahres geringer ist als prognostiziert, bekommt sie auf ihrer Endabrechnung Geld zurück – die eingesparte Menge multipliziert mit ihrem (neuen, höheren) Vertragspreis. Wenn sie z.B. 20 Prozent spart, bekommt sie 660 Euro zurück. Umgerechnet auf die Monate wären das noch 120 Euro pro Monat. Also nur noch 20 Euro mehr als bisher, obwohl sich der Gaspreis nahezu verdreifacht hat. Wenn die Familie sogar 30 Prozent einspart, bekommt sie in diesem Beispiel 990 Euro zurück. Umgerechnet auf den Monat wären das noch 92,50 Euro – also weniger als bisher. Für jede eingesparte Kilowattstunde Gas muss der Energieversorger den hohen neuen Gaspreis erstatten, im Beispiel 22 Cent. Über die ab März 2023 vorgesehenen Abschlags- und Vorauszahlungen informiert die BHAG alle Kunden vor dem 1. März.

Die Gaspreisbremse senkt somit direkt die monatliche Gasrechnung. Von diesen Entlastungen profitieren Haus- und Wohnungseigentümer. Mieter erst, wenn die Vermieter diese über die Betriebs­kosten­abrechnung weitergegeben haben. Entsprechend berechnet wird die Strompreisbremse.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BHAG: www.bhag.de

BHAG Paffhausen  Daniela
Daniela Paffhausen Leiterin Marketing 0 22 24 / 17-109 d.paffhausen@bhag.de