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Achtung: Warnung vor irreführenden Schreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber

Aktuell erhalten viele Haushalte in Bad Honnef und der Region amtlich wirkende Briefe der DMG Deutsche Messwesen GmbH. Die Schreiben erwecken einen offiziellen Eindruck und drängen die Empfänger dazu, zeitnah ihren Stromzähler wechseln zu lassen.

Wichtiger Hinweis: Zwischen der Bad Honnef AG (BHAG) und der DMG Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit bezüglich des Rollouts intelligenter Messsysteme. Die aktuellen Schreiben sind Werbemaßnahmen wettbewerblicher Messstellenbetreiber und stellen keine behördlichen Aufforderungen dar.

Wir sind Ihr zuständiger Ansprechpartner

Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist die Bad Honnef AG der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im Stromnetzgebiet der BHAG. Wir informieren Sie über geplante Maßnahmen, wie einen Turnuswechsel oder den Rollout intelligenter Messsysteme immer direkt. Offizielle Schreiben dazu erhalten Sie ausschließlich von uns und niemals über allgemeine Werbebriefe.

Wann ist der Einbau eines Smart Meters verpflichtend?

Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden, nach § 29 MsbG festgelegten Fällen vorgeschrieben:

  • hoher Stromverbrauch: jährlich über 6.000 kWh
  • steuerbare Verbrauchseinrichtungen: Anlagen nach § 14a EnWG wie Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos ab 4,2 kW Leistung, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden
  • erneuerbare Energien: Betreiber von Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Verpflichtung, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.


Klare Preise – Kosten gesetzlich vorgeschrieben

Zeitlich begrenzte Aktionen oder das Versprechen von Gratis-Leistungen dienen oft nur der Verunsicherung. Für einen regulären Zählertausch durch uns entstehen keine Kosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben.

Weitere Informationen

Unterschreiben Sie keine Verträge voreilig oder aufgrund von fragwürdigen Förderversprechen. Neutrale und verlässliche Fakten rund um das Thema Smart Meter stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bereit: www.bundesnetzagentur.de/metering

Außerdem erhalten Sie alle Informationen zum Rollout intelligenter Messsysteme unter www.bhag.de/msb

Häufige Fragen

Gibt es eine vertragliche Vereinbarung zwischen der BHAG und der DMG Deutsche Messwesen GmbH?

Nein.
Zwischen der Bad Honnef AG und der DMG Deutsche Messwesen GmbH besteht keine Zusammenarbeit. Die DMG ist ein freier, unabhängiger Anbieter und nicht zuständig für den gesetzlichen Smart-Meter-Rollout oder für turnusmäßige Zählerwechsel in Bad Honnef.

Warum wurde ich von der DMG angeschrieben?

Als wettbewerblicher Messstellenbetreiber bietet die DMG Deutsche Messwesen GmbH bundesweit den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) an und kontaktiert dafür gezielt Privathaushalte. Wichtig: Die DMG handelt eigenständig und nicht im Auftrag der Bad Honnef AG.

Ist der angebotene Termin verbindlich?

Nein, der Termin ist nicht verbindlich.
Auf das Schreiben der DMG müssen Sie nicht reagieren und keinen Termin vereinbaren. Falls bei Ihnen der gesetzlich vorgeschriebene Smart-Meter-Einbau ansteht, übernimmt das planmäßig die Bad Honnef AG als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Stimmt die Behauptung der DMG, dass der Smart-Meter-Einbau kostenfrei erfolgt?

Der Hinweis auf eine „kostenlose Installation“ ist ein Geschäftsangebot der DMG.
Wichtig: Auch bei der Bad Honnef AG ist der gesetzlich vorgeschriebene Einbau kostenlos. 

Wer ist in Bad Honnef für den Smart-Meter-Rollout zuständig?

Der gesetzlich zuständige (grundzuständige) Messstellenbetreiber in Bad Honnef ist die Bad Honnef AG. Wir setzen die gesetzlichen Vorgaben zum Smart-Meter-Rollout Schritt für Schritt um.