Unser kostbarstes Gut
Trinkwasserqualität
Wir fördern aus unseren Tiefbrunnen ausgezeichnetes Trinkwasser. Schon das Rohwasser hat Trinkwasserqualität. Dank fachgerechter Aufbereitung übertrifft unser Trinkwasser, sogar den vorgeschriebenen Standard.
Sie möchten mehr über unsere Trinkwasserqualität wissen oder suchen die Ergebnisse der aktuellen Trinkwasseranalyse. Hier erfahren Sie mehr.
Abrechnung und Abschlagszahlungen
Die Abrechnung bzw. Zählerablesung erfolgt einmal jährlich im Dezember eines Jahres. Die BHAG ist berechtigt, in Ausnahmefällen auch in kürzeren Abständen abzurechnen.
Auf den Jahresverbrauch werden elf monatliche Abschlagszahlungen erhoben. Die Abschlagshöhe errechnet sich aus dem Vorjahresverbrauch. Der neue Abschlagsbetrag wird mit der Jahresrechnung mitgeteilt. Die BHAG kann die Abschlagszahlung neu berechnen, wenn sich der Verbrauch gegenüber dem Vorzeitraum ändert. Die monatlichen Abschläge sind spätestens an den von der BHAG in der jeweils letzten Rechnung genannten Fälligkeitstagen zu leisten.
Ist die Versorgung gemäß § 33 AVBWasserV eingestellt, werden dem Kunden die Kosten für die Einstellung sowie für die Wiederaufnahme der Versorgung berechnet. Die Wiederaufnahme der Versorgung ist von der Begleichung der rückständigen Rechnungsbeträge sowie aller aufgelaufenen Kosten abhängig. Die BHAG kann als Sicherheitsleistung eine Vorauszahlung von mehreren Monatspauschalen verlangen.
Dokumente
- Preisblatt - Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Wasser
- Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) inkl. ergänzende Bedingungen
Trinkwasseranschluss an- und abmelden
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