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CO2-Rechner

Bereits seit 2021 wird mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) für das Heizen mit fossilen Energien die sogenannte CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter diese Kosten allein tragen – mit dem CO2KostAufG soll die finanzielle Aufteilung der CO2-Abgabe zwischen Mietern und Vermietern geregelt werden.

  • Zum 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft getreten, das die CO2- Abgabe zwischen Mietern und Vermietern regelt.
  • Die Aufteilung der Kohlendioxidkosten richtet sich nach dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr
  • Der Umlagenrechner ermöglicht sowohl Mietern als auch Vermietern eine einfache Berechnung der zu erwartenden CO2 -Kosten

Bitte beachten Sie, dass die errechneten Ergebnisse nur als Beispielrechnungen und Orientierungshilfe dienen. Die Bad Honnef AG übernimmt keine Verantwortung für die Angaben.

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