Benötigen Sie einen Energieausweis?
Sie möchten Ihr vorhandenes Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen? Dann ist ein Energieausweis Pflicht.
Welche Art Ausweis brauche ich?
In den meisten Fällen ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausreichend. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und noch nicht dem Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, muss zwingend ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.
Auch für Neubauten, für die noch keine tatsächlichen Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend.
Energie-Verbrauchsausweis
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Gültiger Energieausweis laut Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV).
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Zeigt die tatsächlich verbrauchte Energiemenge einer Immobilie.
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Ermittelt Verbrauchswerte, die individuell von den Bewohnern abhängig sind.
ab 69,00 Euro*
*69,00 Euro für BHAG Energiekunden, ansonsten 79,00 Euro
Falls eine Datenaufnahme vor Ort erforderlich ist, fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 78 Euro je Stunde an.
Bedarfsausweis
Für die Erstellung eines Bedarfsausweises wenden Sie sich bitte an: www.energie-effizienz-experten.de
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