Kompass wird in die Luft gehalten.
Compliance

Compliance

Zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen, haben wir ein umfassendes Compliance Management System eingeführt. Darüber hinaus geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit auf rechtswidriges Verhalten hinzuweisen und haben zu diesem Zweck ein Hinweisgebersystem eingerichtet. 

Was ist Compliance?

Der Begriff Compliance bedeutet wörtlich übersetzt die Erfüllung von Anforderungen – im engeren Sinne also Rechtskonformität und Einhaltung von Gesetz und Recht durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter.

Im Kontext von Unternehmen bezeichnet Compliance die Maßnahmen eines Unternehmens, die ergriffen werden, um sowohl für eine rechtskonforme und redliche Führung der Geschäfte als auch das dafür notwendige Mitarbeiterverhalten zu sorgen. Diese Maßnahmen sind geeignet, um Verstöße aufzudecken oder verhindern zu können und können beispielsweise in Form von Regeln und Richtlinien erlassen werden, bzw. werden auch durch Gesetze vorgegeben.

Compliance bei der Bad Honnef AG

Wir versorgen die Menschen unserer Region seit über 130 Jahren zuverlässig und sicher mit Energie und Wasser. Für die Belieferung mit diesen lebenswichtigen Ressourcen vertrauen unsere Kunden in uns. Um dieses Vertrauen zu erhalten und langfristig zu stärken, ist es wichtig gesetzliche Vorschriften und unternehmensinterne Regelungen jederzeit einzuhalten. Zu diesem Zweck haben wir ein umfangreiches Compliance Management System eingerichtet. Zentraler Bestandteil ist dabei auch die Korruptionsprävention, die unlauterer Einflussnahme auf unsere Mitarbeiter vorbeugt. 

Hinweisgebersystem

Zusätzlich zum Compliance Management System haben wir auch ein Hinweisgebersystem eingeführt. Darüber geben wir unseren Mitarbeitenden die Möglichkeit und rufen zugleich dazu auf, über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen zu informieren, damit solche Verhaltensweisen möglichst schnell zum Wohle des Unternehmens wie auch seiner Beschäftigten aufgeklärt und abgestellt werden können. 

Erster Ansprechpartner bei Feststellung von ernsthaften Vergehen sollte im beruflichen Umfeld grundsätzlich der Vorgesetzte sein. Sollte dies nicht gewünscht sein, haben unsere Mitarbeitenden die Möglichkeit sich unmittelbar an unseren Vertrauensanwalt zu wenden. Dazu stehen die Online-Tools “cryptshare” und “whizzla”. Bei beiden Tools werden die Nachrichten verschlüsselt übermittelt, über “whizzla” können auch anonyme Meldungen gesendet werden. Beide Tools erreichen Sie unter: https://www.schmid-frank.de/sicherer-datentransfer