Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie ökologischer Auflagen hat für uns höchste Priorität. Um etwaige Missverständnisse oder Unklarheiten in der öffentlichen Darstellung auszuräumen, stehen wir aktuell im Austausch mit den zuständigen Stellen. In Kürze wird hierzu zudem ein klärendes Gespräch mit dem Rhein Sieg Kreis stattfinden.
Hintergrund
Die Rodungsarbeiten wurden in der festen Überzeugung durchgeführt, dass alle notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Grundlage hierfür war eine schriftliche Kommunikation zwischen dem Kreis Rhein-Sieg und unserem für die Einholung der relevanten Genehmigungen beauftragten Planungsbüro. Diese schriftliche Kommunikation ließ den Schluss zu, dass für die bauvorbereitende Rodung keine gesonderte Genehmigung mehr erforderlich sei.
Einhaltung rechtlicher Standards
Nach einem Hinweis des Kreises Rhein-Sieg über das Fehlen einer formalen Genehmigung haben wir die Arbeiten umgehend und ohne Verzögerung gestoppt. „Unser Anspruch ist es, alle Projekte im Einklang mit den geltenden Bauvorschriften umzusetzen“, erklärt Kersten Kerl, Vorstand der BHAG. „Dass es hier zu einem Missverständnis mit dem Planungsbüro hinsichtlich der behördlichen Rückmeldung kam, bedauern wir sehr.“
Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden ist uns wichtig. Zur Unterstützung der Behörden werden wir selbstverständlich geeigneten Fachleuten des Kreises ermöglichen, das Grundstück zu begutachten. Alle erforderlichen Umweltgutachten sowie ein landschaftspflegerischer Begleitplan liegen bereits seit einiger Zeit vor, sodass sichergestellt ist, dass den Anforderungen des Arten- und Umweltschutzes während der Baumaßnahme und der bauvorbereitenden Arbeiten entsprochen wurde bzw. wird.
Zielsetzung des Projekts
Bei dem geplanten Bauvorhaben sollen mehrere öffentliche Belange berücksichtigt werden, die die Versorgungssicherheit in Bad Honnef nachhaltig stärken und gleichzeitig die Projektierung komplex gestalten. Zum einen befinden sich auf dem Grundstück Trinkwasserbrunnen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Durch die geplante Umzäunung des Grundstücks soll der Sicherheit dieser Brunnen verstärkt Rechnung getragen werden. Zum anderen zahlt der geplante PV-Park – wie bereits mitgeteilt – nicht nur auf die Klimaschutzziele ein, sondern stellt auch einen weiteren Baustein für mehr Versorgungssicherheit im Bereich der elektrischen Energie dar.
Nächste Schritte
Wir stehen bereits in engem und konstruktivem Austausch mit den zuständigen Behörden des Kreises, um das Missverständnis vollständig aufzuklären und das Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß abzuschließen. Die Arbeiten bleiben bis zur ausdrücklichen Freigabe pausiert. Über den weiteren Fortgang des Projekts werden wir zeitnah informieren.
Bis zum Abschluss dieser Klärung bitten wir darum, von Spekulationen abzusehen.
