FAQs
Hier finden Sie eine Auflistung der häufig gestellten Fragen.
Energie
Dynamische Stromtarife
Für wen sind dynamische Stromtarife geeignet?
Um von dynamischen Stromtarifen zu profitieren, muss sich der Kunde mit dem Stromverbrauch im eigenen Haushalt auseinandersetzten und Zeit investieren. Wenn Sie Ihren Verbrauch dynamisch an den Spotmarktpreis anpassen, profitieren Sie möglicherweise von einem günstigeren Preis. Passen Sie Ihren Verbrauch nicht kontinuierlich und ggf. stündlich an, besteht das Risiko, dass Ihre Rechnung höher ausfällt als mit einem Festpreisvertrag.
Welche Voraussetzungen gibt es, wenn ich einen dynamischen Stromtarif möchte?
Für die Nutzung eines dynamischen Stromtarifes benötigen Sie zwingend ein intelligentes Messsystem. Diese Kommunikationseinheit erfasst mehrmals pro Stunde Ihren Stromverbrauch und übermittelt diesen automatisch über eine Internetverbindung an den Energieversorger und Netzbetreiber. Sollten Sie noch kein intelligentes Messystem verbaut haben, können weitere Kosten für die Installation und den Betrieb eines intelligenten Messystems entstehen.
Ein dynamischer Tarif von der BHAG ist nur für Bestandskunden im Grundversorgungsgebiet abzuschließen.
Kann der dynamische Stromtarif auch negativ für mich sein?
Bitte beachten Sie, dass sich bei einem dynamischen Stromtarif Ihr täglicher Strompreis am Börsenpreis orientiert. Dies kann unter Umständen negative Auswirkungen haben. Bei einem hohen Börsenpreis können Ihre Stromkosten höher sein als bei einem Produkt mit festem Strompreis. Eine grundsätzliche Deckelung der Strompreise an der Börse gibt es nicht. Bitte beachten Sie zudem, dass ein Großteil Ihres Stromverbrauchs, der sogenannte Basisverbrauch, immer anfällt, auch in Zeiten hoher Börsenpreise.
Wodurch wird der Strompreis an der Börse beeinflusst?
Der Preis für dynamische Tarife kann sich jede Viertelstunde ändern. Einfluss hat u.a. die Menge der erneuerbaren Energien, die je nach Verfügbarkeit von Wind und Sonne schwankt. Bei Sonnenschein und großer Windstärke ist das Angebot an Strom hoch, wodurch die Strompreise an der Börse fallen. Auch externe Faktoren wie Unwetter, politische Themen oder Krisen können den Strompreis beeinflussen und zu Schwankungen nach oben oder unten führen. Gleichzeitig unterliegt der individuelle Stromverbrauch im Tagesverlauf Schwankungen. Morgens und abends ist aufgrund der höheren Nachfrage mit einem Anstieg des Preises zu rechnen. Im Tagesverlauf kann die Nachfrage zurück gehen. Auch im Gesamtjahresverlauf sind Schwankungen in der Stromproduktion zu verzeichnen.
Wie setzt sich der Dynamische Strompreis zusammen?
Dynamische Stromtarife setzen sich in der Regel aus einem festen monatlichen Grundpreis und einem variablen Arbeitspreis zusammen. Zu den variablen Kosten kommen zusätzlich gesetzlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen sowie Entgelte für die Netznutzung, den Stromzähler und den Vertrieb. Diese fallen auch an, wenn der Börsenstrompreis sinkt. Es sind Stromtarife, bei denen sich der Preis pro Kilowattstunde flexibel nach dem aktuellen Börsenpreis richtet. Der Börsenpreis ändert sich je nach Angebot und Nachfrage. Dies bedeutet, dass der Strompreis stündlich oder täglich Schwankungen unterliegt.
Was sind dynamische Stromtarife?
Eine Anpassung des Stromverbrauchs an die jeweilige Tageszeit kann eine Reduzierung der Kosten ermöglichen. An Tagen mit einem hohen Anteil an Strom aus erneuerbaren Energiequellen, insbesondere an wind- und sonnenreichen Tagen, sinken die Preise für Strom an der Börse. An Tagen mit einem niedrigen Anteil an Strom steigen die Preise.
Gasprodukte
Wie lese ich meinen Gaszähler richtig ab?
Um Ihren Gaszähler richtig abzulesen, notieren Sie einfach die schwarzen Zahlen vor dem Komma, von links nach rechts. Die Nachkommastellen (meist rot) können Sie ignorieren. Achten Sie außerdem darauf, dass die Zählernummer zu Ihrem Zähler passt. Der Zählerstand wird immer in Kubikmetern (m³) angegeben.
Wie funktioniert die Versorgung meines Hauses mit Gas?
Gas kommt über große Leitungen – sogenannte Pipelines – in unser Versorgungsgebiet.
Bevor das Gas Ihr Haus erreicht, wird der Druck noch einmal genau angepasst – so, wie Ihre Gasgeräte es benötigen. So erhalten Sie jederzeit zuverlässig Gas.
Sie haben eine Frage zu Ihrer Gasrechnung?
Ob persönlich, am Telefon oder online – wir sind gerne für Sie da. Zusätzlich können Sie unseren Rechnungserklärer nutzen. Er erklärt jede einzelne Position Ihrer Rechnung verständlich und übersichtlich.
Kunde werden
Warum ist Ökostrom eine gute Wahl?
Der Klimawandel stellt uns vor große Aufgaben — doch jeder Einzelne kann etwas tun, um das Klima zu schützen.
Eine einfache Maßnahme: auf Öko-Strom umsteigen.
Öko-Strom wird aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind oder Wasser gewonnen. Wenn auch Sie sich für Ökostrom entscheiden, können wir gemeinsam CO₂ reduzieren und unsere Umwelt entlasten.
Warum die BHAG?
Wir bieten: Energie mit Heimvorteil — Für eine ganze Region
- Ihr persönlicher Kontakt — vor Ort, telefonisch und online
- Sichere Energieversorgung — Seit über 135 Jahren
- 100 % Ökostrom
- Förderung der Region und des Gemeinwohls
Sie möchten zur BHAG wechseln?
Der einfachste und schnellste Weg, unser Kunde zu werden ist der Online-Auftrag. Diesen erteilen Sie uns über unseren Strom- und Gasproduktrechner. Postleitzahl und Jahresverbrauch eingeben, Produkt wählen und persönlichen Daten eintragen. Dann Auftrag absenden und alles Weitere erledigen wir für Sie. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kündigung Ihres bestehenden Vertragsverhältnis.
Wie schnell geht der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
Nachdem wir die Abmeldung bei Ihrem bisherigen Anbieter erledigt haben, vergehen nur wenige Wochen, bis Sie unseren Öko-Strom nutzen können.
Kündigung
Wie kündige ich mein bestehendes Vertragsverhältnis?
Sie wollen von uns versorgt werden? Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kündigung Ihres bestehenden Vertragsverhältnis. Dazu benötigen wir Ihre Kundennummer bei Ihrem bisherigen Lieferanten, die Zählernummer und zu Ihrer Sicherheit auch den Zählerstand. Sie haben bereits gekündigt? Kein Problem. Dann teilen Sie uns dies einfach bei der Auftragserteilung mit.
Stromprodukte
Warum ist Ökostrom eine gute Wahl?
Der Klimawandel stellt uns vor große Aufgaben — doch jeder Einzelne kann etwas tun, um das Klima zu schützen.
Eine einfache Maßnahme: auf Öko-Strom umsteigen.
Öko-Strom wird aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonne, Wind oder Wasser gewonnen. Wenn auch Sie sich für Ökostrom entscheiden, können wir gemeinsam CO₂ reduzieren und unsere Umwelt entlasten.
Wie schnell geht der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter?
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Umzug
Umzug Bestandskunden
Sie bleiben uns auch nach Ihrem Umzug als Kunde treu? Das freut uns! Mit unserem Umzugsservice helfen wir Ihnen beim Organisieren der anstehenden Schritte.
Sie haben sich für einen anderen Anbieter entschieden? Schade, dass unsere Energie nicht mit Ihnen umzieht. Zur Abmeldung können Sie unsere Online-Abmeldung nutzen. Zudem freuen wir uns, wenn Sie uns mit Ihrem Feedback helfen, unseren Service zu verbessern.
Wärmepumpenstrom
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Energiewende
öffentliches Laden
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Photovoltaik
Gibt es weitere Kosten?
In den meisten Fällen muss für die Installation der Photovoltaikanlage der Stromzähler im Haus ausgetauscht werden. Dafür fallen einmalig Kosten an, die Ihnen vom zuständigen Netzbetreiber direkt in Rechnung gestellt werden.
Wie kann ich den Eigenverbrauch meines Photovoltaikstroms maximieren?
Zunächst einmal dadurch, dass die großen Verbraucher im Haushalt – wie Waschmaschine, Wäschetrockner oder Spülmaschine – zu Zeiten der Sonnenstromproduktion betrieben werden. Alternativ kann ein zusätzlicher Batteriespeicher eine Photovoltaikstrom-Lösung ergänzen. Durch diesen können Sie den Sonnenstrom, den Ihre Anlage tagsüber liefert, dann auch abends und nachts nutzen.
Lohnt sich Photovoltaikstrom heutzutage noch?
Ja – weil Sie Ihren erzeugten Strom selbst verbrauchen und sich die Stromkosten seit der Jahrtausendwende mehr als verdoppelt haben. Die Anschaffungskosten von Photovoltaikanlagen sind dagegen gesunken. Insbesondere für private Haushalte ist es deutlicher günstiger, den Strom mit einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach selbst zu produzieren, als konventionell erzeugten Strom zu beziehen. Ihre direkte Ersparnis hängt zudem von der Größe Ihrer Anlage, Ihrem Stromverbrauch und von Ihrem Verbrauchsverhalten ab. Je mehr Sie von Ihrem selbst produzierten Strom verbrauchen, desto höher ist Ihr wirtschaftlicher Vorteil. Darüber hinaus erhalten Sie eine Vergütung für die Einspeisung Ihres überschüssigen Stroms in das öffentliche Netz. Zudem machen Sie sich unabhängig von der allgemeinen Strompreisentwicklung.
Mein Dach ist nicht nach Süden ausgerichtet. Lohnt sich eine Photovoltaikanlage dennoch?
Ja, eine Anlage lohnt sich trotzdem. Verbrauchen Sie beispielsweise insbesondere in den Morgen- und Abendstunden Ihren selbst erzeugten Strom, dann kann eine Ost-West-Ausrichtung sogar sinnvoller sein als eine reine Südausrichtung. Denn die Morgensonne im Osten und die Abendsonne im Westen sorgen dann für die entsprechende Produktionsleistung zu den Zeiten des Eigenverbrauchs.
Eignet sich mein Haus für eine Photovoltaikanlage?
Das Haus eignet sich, wenn die Statik des Gebäudes die Installation einer Photovoltaikanlage zulässt. Ist das erfüllt, kann eine Photovoltaikanlage auf nahezu jedem Dach installiert werden, das nach Süden, Osten oder Westen ausgerichtet ist. Die kleinste mögliche Anlage benötigt gerade mal eine geeignete Dachfläche von 20 m². Der ideale Neigungswinkel des Dachs liegt zwischen 10 und 50 Grad. Auf Flachdächern wird die Anlage entsprechend aufgeständert.
Ist die Versorgung mit Strom durch die BHAG Voraussetzung?
Nein. Auch wenn Sie von einem anderen Energieversorger mit Strom beliefert werden, können Sie eine Photovoltaikanlage über die BHAG beziehen.
Wie viel CO₂ spare ich mit meiner Photovoltaikanlage?
Ein durchschnittlicher privater Haushalt kann über einen Zeitraum von 20 Jahren etwa 100 Tonnen klimaschädliches CO2 einsparen.
Muss ich meine Photovoltaikanlage extra versichern?
Bei Errichtung einer Photovoltaikanlage empfehlen wir, diese bei Ihrem Gebäudeversicherer zu versichern. Dazu melden Sie die Photovoltaikanlage nach der Installation bei Ihrem Gebäudeversicherer an. Bei Bedarf steht Ihnen die BHAG gerne beratend zur Seite.
Entstehen durch eine Photovoltaikanlage Risiken fürs Gebäude, z. B. durch Blitzschlag oder Feuer?
Eine Photovoltaikanlage zieht keine Blitze an. Auch Brände durch Photovoltaikanlagen kommen bei ordnungsgemäßer Installation aller elektrischen Komponenten durch einen Fachhandwerker nicht vor. Sollte eine Photovoltaikanlage dennoch Feuer fangen, zum Beispiel aufgrund eines Dachstuhlbrands, kann dieses von allen Feuerwehren bedenkenlos gelöscht werden.
Muss meine Photovoltaikanlage von den Behörden genehmigt werden?
Nein. Für Photovoltaikanlagen ist keine Baugenehmigung notwendig.
Liefert meine Photovoltaikanlage auch bei bedecktem Himmel ausreichend Strom?
Ja, die Anlage arbeitet auch bei bedecktem Himmel; je nach Wetterlage jedoch mit einem niedrigeren Wirkungsgrad. Wenn Ihre Anlage weniger Strom produziert, als Sie benötigen, erhalten Sie den »Reststrom« von der BHAG. Die Stromversorgung Ihres Haushaltes ist also durchgängig sichergestellt.
Wann liefert meine Photovoltaikanlage erstmals Strom für meinen Haushalt bzw. ins Netz?
Sobald die Photovoltaikanlage installiert wurde und die Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber erfolgt ist, produziert die Anlage sauberen Strom. Vor Inbetriebnahme wird Ihre Photovoltaikanlage durch einen zertifizierten Fachhandwerker abgenommen und die Fertigstellung dem örtlichen Stromnetzbetreiber gemeldet. Anmeldung und Abstimmungen mit dem Stromnetzbetreiber übernimmt die BHAG. In den meisten Fällen wird noch ein neuer Zähler installiert, der den Strombezug und den ins Stromnetz eingespeisten Ökostrom erfasst.
Wie lange dauert die Installation meiner Photovoltaikanlage?
Die Installation der Anlage erfolgt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen. Zumeist fallen im Haus nur kleinere Elektroarbeiten an und in vielen Fällen können bereits bestehende Kabelkanäle und -schächte genutzt werden, um die Verbindungskabel vom Dach zum Wechselrichter und zum Hausanschluss zu verlegen.
Wie funktioniert eine Photovoltaikanlage?
Das Herzstück der Anlage bilden die Solarmodule, auf dem Dach Ihres Hauses. Die Solarmodule produzieren bei Sonneneinstrahlung Gleichstrom und ein Wechselrichter wandelt diesen in netzüblichen Wechselstrom. Den Strom, den Ihre Photovoltaikanlage produziert, verbrauchen Sie zu einem Teil selbst und senken damit Ihre Stromrechnung. Überschüssigen Strom speisen Sie ins allgemeine Stromnetz ein und erhalten dafür eine Einspeisevergütung. Diese erhalten Sie vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Dauer von 20 Jahren. Optional kann die Anlage noch um ein Batteriespeichersystem ergänzt werden. Solch ein Speicher sorgt dafür, dass die größtmögliche Menge des selbst erzeugten Stroms auch im Eigenbedarf genutzt werden kann.
Wallbox
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Wärmepumpe
Kann man mit Wärmepumpen auch kühlen?
Idealerweise steht an heißen und sonnigen Tagen so viel Solarstrom zur Verfügung, dass das Gebäude mit einer Wärmepumpe zusätzlich gekühlt werden kann. Je nach Überschuss an Solarstrom auch kostenlos. Dazu sollte das Wasser in den Heizkreisen nicht unter 16-18 °C, je nach relativer Luftfeuchte, abgekühlt werden, um Kondensatbildung an den Heizflächen und Rohrleitungen zu vermeiden. Sind alle Rohrleitungen und Rohrverbindungen dampfdiffusionsdicht gedämmt sind, kann die Vorlauftemperatur auch unter den Taupunkt abgesenkt werden, um eine höhere Kühlleistung zu erreichen. Die Kondensation erfolgt dann ausschließlich an den Heizflächen.
Wie leistungsstark muss die Wärmepumpe sein?
Die Wärmepumpe muss bei der für Ihren Wohnort üblichen regionalen Auslegungstemperatur (z.B. -10 °C) so viel Wärme erzeugen, dass eine Rauminnentemperatur von 20 °C gehalten werden kann. Mit anderen Worten: Die Heizleistung der Wärmepumpe muss der Heizlast Ihres Gebäudes entsprechen. Für einen effizienten Betrieb ist eine Auslegung auf genau diesen Wert erforderlich.
Viele Wärmepumpenmodelle werden von den Herstellern mit unterschiedlicher Leistung angeboten. Doch was bedeutet es, wenn die Heizlast genau zwischen zwei verfügbaren Leistungsstufen liegt? Dann sollte das nächstkleinere Gerät gewählt werden, nicht das größere. Die Heizlast bezieht sich auf den „ungünstigsten Fall“. Dieser tritt sehr selten auf und wenn, dann meist nachts, wenn ein leichtes Absinken der Raumtemperatur auf z.B. 18°C verkraftet werden kann.
Welche Typen von Wärmepumpen gibt es?
Folgende Arten von Wärmepumpen gibt es:
- Luft-Wärmepumpe
- Erdwärmepumpe
- Wasser-Wärmepumpe
Bei allen drei Arten wird Wasser mithilfe einer natürlichen Energiequelle erwärmt. Die Wärme stammt dabei entweder aus der Umgebungsluft (Luftwärmepumpe), dem Grundwasser (Wasser-Wärmepumpe) oder dem Erdreich (Erdwärmepumpe). Durch diese natürliche Energiequelle arbeiten Wärmepumpen sehr effizient. Am verbreitetsten ist die Luft-Wärmepumpe.
Wann ist eine Wärmepumpe nicht sinnvoll?
Der Einsatz einer Wärmepumpe ist nicht sinnvoll, wenn eine schlechte Gebäudedämmung im Altbau besteht und die verbauten Heizkörper durch zu kleine Flächen keine niedrigen Vorlauftemperaturen bis maximal 50 Grad ermöglichen. In einem solchen Fall sind zunächst Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude erforderlich. Mit z.B. einer neuen Dämmung oder neuen Heizkörpern sind auch ältere Gebäude für eine Wärmepumpe geeignet.
Kann eine Wärmepumpe die alte Heizung ersetzen?
Ein Austausch sollte vor allem dann in Betracht gezogen werden bei
- Überschreitung der vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte
- einer geplanten Sanierung
- wiederholten Reparaturmaßnahmen Ihrer Heizung
- steigenden Kosten aufgrund ineffizienter Heizung
- sinkender Heizleistung
Wenn die Wärmepumpe eine maximale Vorlauftemperatur von 60°C aufweist, ist eine Umrüstung möglich und meist wirtschaftlich sinnvoll. Bei Vorlauftemperaturen zwischen 65°C und 70°C sind flankierende energetische Maßnahmen erforderlich, z.B. eine Vergrößerung der Heizfläche oder eine verbesserte Gebäudedämmung. Ab Vorlauftemperaturen von 70°C ist eine Wärmepumpe nicht mehr wirtschaftlich, da dann die Stromkosten für die Wärmepumpe die Kosten für andere Energieträger bei weitem übersteigen würden oder die gewünschte Raumtemperatur nicht erreicht werden kann.
Braucht eine Wärmepumpe Strom?
Ja, Ventilator, Kompressor und Pumpe werden mit Strom betrieben. Daher ist eine Wärmepumpe erst durch die Nutzung von Ökostrom, Sonnenenergie oder Windkraft umweltfreundlich. Wärmepumpen müssen entsprechend des neuen Energiewirtschaftsgesetzes steuerbar sein. Für die Steuerbarkeit müssen ein intelligentes Messsystem und eine Steuereinrichtung eingebaut werden. Als Ausgleich für die Steuerbarkeit erhalten Sie eine Gutschrift. Es kann auch ein zweiter Stromzähler mit einem Wärmepumpentarif vom Netzbetreiber eingebaut werden. Dieser zählt die tatsächlich in der Wärmepumpe verbrauchte Energie, die dann über den Wärmepumpentarif abgerechnet wird.
Wie wird die Wärme erzeugt?
Die gängigsten Arten sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Die BHAG vermietet effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen.
Wie funktioniert eine Luft- Wasser-Wärmepumpe?
Ein Ventilator saugt die Umgebungsluft an. Diese gelangt über ein Leitungssystem zu einem Verdampfer, in dem sich ein Kältemittel befindet. Da das Kältemittel immer kälter als die Umgebungsluft ist, verdampft es aufgrund der Luftzufuhr. Der Kältemitteldampf wird in einem Kompressor verdichtet und dadurch erhitzt. Anschließend wird der Dampf verflüssigt und kann seine Wärme in den Heizkreislauf des Hauses zum Heizen und zur Warmwasserbereitung abgeben.
Heimvorteile
ErlebnisPur
Wird auch benachrichtigt, wenn kein Gewinn erfolgt?
Nein.
Wann und wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Die Benachrichtigung erfolgt unmittelbar nach der Verlosung ausschließlich per E-Mail.
Welche persönlichen Daten werden benötigt?
Für die Anmeldung: Kundennummer, Name und Adresse
Für Rückfragen: Telefonnummer
Für die Gewinnbenachrichtigung: E-Mail-Adresse
Ist eine Mehrfachteilnahme möglich?
Nein. Nur einmal pro Verlosung.
Wie kann am Gewinnspiel teilgenommen werden?
Die Anmeldung zum Gewinnspiel ist ausschließlich über unsere Internetseite bhag.de/erlebnispur möglich.
Mit diesen 3 Schritten geht’s zum Gewinnspiel:
1. Anmelden: Geben Sie Ihre Strom- oder Gaskundennummer sowie Ihren Nachnamen ein. Weiter.
2. Auswählen: Wählen Sie Ihre Favoriten, also die Heimaterlebnisse, die Sie gewinnen möchten: Details & Auswählen, Mein Favorit wählen, Fenster (X) schließen. Teilnahme abschließen.
3. Teilnehmen: Geben Sie Ihre Daten für die Teilnahme ein. Absenden.
Gut zu wissen: Sie können ein Erlebnis, aber auch drei, vier oder mehr Erlebnisse als Favoriten wählen, um an deren Verlosung teilzunehmen.
Die Gewinner der einzelnen Heimaterlebnisse werden am Ende der Teilnahmefrist per Zufallsverfahren ausgelost und per E-Mail informiert.
Gibt es ein Mindestalter für die Teilnahme an ErlebnisPur?
Eine Teilnahme am Gewinnspiel ErlebnisPur setzt voraus, dass der Teilnehmer bis zum Veranstaltungstag sein 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige Personen dürfen in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person jedoch an den Veranstaltungen teilnehmen.
Mit welchen BHAG Energieprodukten ist eine Teilnahme möglich?
| Trinkwasserkunde | nein |
| BHAG EASY / ONLINE | ja |
| BHAG AKTIV | ja |
| BHAG BEST | ja |
| BHAG STABIL | ja |
| BHAG SMART | ja |
| BHAG REGIO | ja |
Messstellen-
betrieb
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Netzbetrieb
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Welche Information werden durch die Netzbetreiber veröffentlicht?
Wir sind verpflichtet, die Netzbereiche, in denen entweder netzorientierte oder präventive Steuerungsmaßnahmen durchgeführt werden, auf einer gemeinsamen Internetplattform auszuweisen. Die Informationen umfassen die Art der Steuerung (netzorientiert oder präventiv), die Anzahl der betroffenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die durchschnittlich gekürzte Leistung, sowie die Gesamtdauer der Maßnahmen. Außerdem werden auch weitere vorgenommenen Maßnahmen zur Reduzierung von Steuerungsmaßnahmen bekannt gegeben. Weitere Informationen folgen.
Wie wird sichergestellt, dass Netzengpässe zügig behoben werden?
Zum Gelingen der Mobilitäts- und Wärmewende müssen die Verteilnetze leistungsfähiger gemacht und ausgebaut werden. Sobald der Netzbetreiber einen Steuerungseingriff vornimmt und mit weiteren Eingriffen zu rechnen ist, wird dies in seiner Netzausbau- und Netzertüchtigungsplanung für den betroffenen Netzbereich berücksichtigt und unverzüglich Maßnahmen zur Abhilfe geprüft.
Gilt die Regelung auch für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit bestehender §14a-Regelung, die bereits vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?
Bestandsanlagen aus der alten §14a-Regelung müssen spätestens zum 01.01.2029 in das neue Gesetz überführt sein. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen. Eine Ausnahme bilden Nachtspeicherheizungen. §14a-Bestandsanlagen können auf Wunsch der Kundin/des Kunden in die neue §14a-Regelung wechseln und reduzierte Netzentgelte gemäß Modul 1 oder Modul 2 beziehen. Der Netzbetreiber entscheidet zunächst, inwiefern eine Steuerung gemäß der neuen §14a-Regelung umgesetzt wird oder ob eine Steuerung nach alter Vereinbarung bis längstens zum 31.12.2025 fortgesetzt wird. Zum Wechsel in die neue Regelung ist eine Anfrage per E-Mail oder Kontaktformular an uns zu stellen.
Welche Regeln gelten für Bestandsanlagen?
Bestandsanlagen ohne Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber bleiben dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in die neue §14a-Regelung zu wechseln. Ob Ihre Anlage einen bestehenden §14a-Vertrag hat, können Sie Ihrem Stromliefervertrag entnehmen.
Wie melde ich den Anschluss meiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung an das Niederspannungsnetz an?
Der Netzanschluss wird durch die Installateure über das digitale Netzanschlussportal angemeldet.
Ist ein separater Zählpunkt für die steuerbare Verbrauchseinrichtung notwendig?
Die Notwendigkeit eines separaten Zählpunkts entfällt. Sowohl eine gemeinsame Messung (steuVE + Haushalt) als auch eine separate Messung sind möglich, abhängig von der Auswahl des Netzentgelt-Moduls. Dabei kann entweder eine Direktsteuerung aller steuVE oder eine Steuerung durch ein Energie-Managementsystem erfolgen.
Welche technischen Anforderungen werden an die steuerbare Verbrauchseinrichtung gestellt?
Die Verbrauchseinrichtung sollte stufenweise steuerbar sein. Kann ein Steuerbefehl durch die Verbrauchseinrichtung technisch nicht umgesetzt werden, erfolgt eine Steuerung auf den nächstgeringeren möglichen Leistungswert.
Welche Steuerungsvarianten gibt es für meine Anlagen?
Sie als Kunde können zwischen einer direkten Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en) und einer Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS) wählen. Bei der Steuerung über ein EMS sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal an das EMS. Die Zuteilung der verfügbaren Leistung auf die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erfolgt durch das EMS selbst und kann daher von KundInnen festgelegt werden. Die Kosten für die Herstellung der Steuerbarkeit trägt die Kundin/der Kunde.
Wie funktioniert künftig die Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber technisch?
Zukünftig wird ein Steuergerät im Zählschrank verbaut, das direkt mit den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen verknüpft ist. Bisher werden steuerbare Verbraucher über Funkrundsteuerempfänger gesteuert. Im Fall einer drohenden Netzüberlastung wird die Leistung auf einen bestimmten Leistungswert (> 4,2 kW) gedimmt. Das Steuergerät erhält die Signale über ein intelligentes Messsystem (Smart Meter Gateway) vom Netzbetreiber.
Wie muss die Steuerbarkeit meiner Anlage hergestellt werden?
Die Steuerbarkeit muss durch einen Installateurbetrieb sichergestellt werden.
Was muss ich tun, um reduzierte Netzentgelte nach §14a zu erhalten?
Um reduzierte Netzentgelte zu erhalten, muss die Steuerbarkeit steuerbarer Verbrauchseinrichtungen sichergestellt werden.
Gibt es eine Einschränkung von Dauer und Häufigkeit der Steuerung?
Die präventive Steuerung darf nur im Engpassfall für max. 2 Stunden täglich erfolgen und ab der ersten Steuerung nur für den Zeitraum von maximal 2 Jahren angewendet werden. Danach darf nur noch netzorientiert anhand echter Messwerte gesteuert werden.
Wird eigenerzeugter Strom mit in einer Reduzierung verrechnet?
Um einen höheren Freiheitsgrad für VerbraucherInnen zu schaffen, kann die Leistung mehrerer Verbraucher und Erzeuger in einem Haushalt mit Hilfe eines Energiemanagementsystems verrechnet werden. Demnach darf eine Wallbox bspw. mehr Strom beziehen, wenn dieser aus der eigenen Photovoltaikanlage stammt. Es wird lediglich der netzwirksame Leistungsbezug beschränkt, d. h. die Leistung, die aus dem Netz bezogen wird.
Wie wird eine Steuerung im Netz umgesetzt?
Die Steuerung erfolgt über iMSys in Verbindung mit einer Steuerbox, basierend auf vordefinierten Leistungswerten am Netzanschlusspunkt (netzwirksamer Leistungsbezug). Die Mindestbezugsleistung der steuVE beträgt netzseitig 4,2 kW, sofern dies anlagenseitig umsetzbar ist; andernfalls wird der anlagentechnisch nächst niedrigere Leistungswert, beispielsweise 0 kW, berücksichtigt. Bei mehreren steuVE erfolgt eine Saldoabrechnung unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsfaktors. Eine Verrechnung mit einer vorhandenen Erzeugungsanlage ist ebenfalls möglich.
Die Steuerung erfolgt nur bei absehbarer zu hoher Netzbelastung, vorher angekündigt und maximal für zwei Stunden am Tag. Eine stufenweise Steuerung über ein Smart Meter ist vorgesehen, wobei die Bezugsleistung kurzzeitig reduziert wird. Elektroautos laden dann entsprechend langsamer.
Wie erhalte ich das reduzierte Netzentgelt?
Es wird kein neues Abrechnungsverhältnis zwischen Letztverbraucher und Netzbetreiber geschaffen. Die Netzentgeltreduzierung wird auf der Rechnung durch den Lieferanten ausgewiesen.
Welchen Vorteil habe ich von der neuen Regelung?
Netzkunden mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erhalten ein reduziertes Netzentgelt. Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten: Modul 1 bietet eine pauschale Netzentgeltreduzierung um 80 € (brutto) zuzüglich einer Stabilitätsprämie, während Modul 2 eine prozentuale Reduzierung des Arbeitspreises um 60 % umfasst. Die Auswahl des Moduls erfolgt durch die Kundin/den Kunden. Die Installateurin/der Installateur werden von der Kundin/dem Kunden bevollmächtigt, dem Netzbetreiber die Wahl des Netzentgeltsmoduls über das digitale Netzanschlussportal bei der Anmeldung des Netzanschlusses zu übermitteln. Wird keine Entscheidung über die Wahl eines Netzentgeltmoduls getroffen, gilt automatisch Modul 1 als Standardmodul.
Ist meine Nachtspeicherheizung von der §14a-Regelung betroffen?
Nein, Nachtspeicherheizungen sind nicht von der §14a-Regelung betroffen. Nachtspeicherheizungen werden dauerhaft gemäß der bestehenden Vereinbarung gesteuert.
Gelten die Regelungen auch für den normalen Haushaltsverbrauch?
Nein, die Regelungen gelten lediglich für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. In den normalen Haushaltsverbrauch darf nicht eingegriffen werden.
Welche Anlagen sind von der §14a-Regelung ausgenommen?
Von der §14a-Regelung ausgenommen sind private Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Institutionen mit Sonderrechten gemäß §25 Abs. 1 und 5a Straßenverkehrsordnung sowie Wärmepumpen und Klimageräte, die für gewerbliche Zwecke oder in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden.
Habe ich die Möglichkeit, meine steuerbare Verbrauchseinrichtung nicht vom Verteilnetzbetreiber steuern zu lassen?
Nein. Wenn die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit einer Netzanschlussleistung von über 4,2 kW ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wird, fällt diese unter die neue Regelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
Welche Anlagen sind von der §14a-Regelung betroffen?
Von der §14a-Regelung betroffen sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer installierten Leistung von mindestens 4,2 kW in der Niederspannung, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen werden. Darunter fallen Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtung (wie z.B. Heizstab), private Ladepunkte, Batteriespeichersysteme (hier nur der Leistungsbezug) und Kälteerzeuger. Bei mehreren Wärmepumpen oder Kälteerzeugern werden die Leistungen aller Anlagen summiert. Sollte die Summenleistung über 4,2 kW betragen, gelten die Anlagen als steuerbare Verbrauchseinrichtung und fallen somit unter die §14a-Regelung.
Kann es durch den zunehmenden Einbau von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen zu Stromausfällen kommen?
Nein. Es kann in einzelnen Netzbereichen vorübergehend notwendig sein, die maximale Bezugsleistung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen kurzzeitig zu begrenzen, bis das Netz in ausreichendem Maße ausgebaut wurde. Durch die neue §14a-Regelung soll die Aufrechterhaltung der Netzsicherheit gewährleistet werden.
Wann treten die neuen Regeln in Kraft?
Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2024.
Was ist das Ziel der neuen §14a-Regelung?
Durch die neuen Regelungen gewährleisten wir einen verzugsfreien Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen an das Niederspannungsnetz.
Was ist der §14a und warum ist er für mich wichtig?
Der § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und private Ladepunkte für E-Autos mit höheren Leistungen. Dieser Abschnitt ist wichtig, da er Regelungen für den Netzausbau und die Steuerbarkeit solcher Einrichtungen festlegt, um einen zuverlässigen Netzbetrieb sicherzustellen.
Trinkwasser
Wasserzähler
Wann benötigt man einen Zähler mit größerer Nenngröße?
Sie benötigen einen Zähler mit größerer Nenngröße, wenn Ihr Wasserverbrauch steigt, da ein zu kleiner Zähler den Durchfluss nicht richtig messen kann und möglicherweise zu ungenauen Messwerten führt.
Was bedeuten die unterschiedlichen Größenangaben bei Wasserzählern?
Die Größenangaben bei Wasserzählern beziehen sich auf den Durchfluss und die Anschlussweite. Wichtige Kennzahlen sind Q3 (max. Dauerdurchfluss) und Qn (Nenndurchfluss), die angeben, wie viel Wasser der Zähler pro Stunde maximal messen kann.
Die Größenangabe Q3 = 4 m³/h bedeutet z.B., dass der Zähler einen Dauerdurchfluss von 4 Kubikmetern pro Stunde messen kann.