Benötigen Sie einen Energieausweis?

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Sie möchten Ihr vorhandenes Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen? Dann ist ein Energieausweis Pflicht. 

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Privatkunden > Energiewende > Energieausweis

Welche Art Ausweis brauche ich?

In den meisten Fällen ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausreichend. Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und noch nicht dem Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, muss zwingend ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Auch für Neubauten, für die noch keine tatsächlichen Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Jahren vorliegen, ist ein Bedarfsausweis verpflichtend. 

Weitere Fragen?

Klaus Kluwig

Klaus Kluwig

Vertrieb Energiedienstleistungen

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