Messstellenbetrieb
Energiemessung? Machen wir!
Als Netzbetreiber nimmt die Bad Honnef AG im Rahmen des Messstellenbetriebsgesetzes in ihrem Netzgebiet die Aufgabe als grundzuständiger Messstellenbetreiber wahr und ist für den Betrieb der Messstelle sowie für die Messung der Energie zuständig – vorausgesetzt diese Leistungen werden nicht auf Wunsch des jeweiligen Anschlussnutzers durch einen dritten Messstellenbetreiber durchgeführt.
Verträge
Ihr Kontaktdatenblatt sowie die Bestätigung gemäß § 33 MessEG Ihres Unternehmens, ist den Unterlagen beizufügen.
Informationen
Wir kommen der gestaffelten Ausstattungspflicht gemäß § 29 MsbG nach und rüsten alle Messstellen auf moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme um. Die Bundesnetzagentur gibt für die Digitalisierung der Messstellen einen Rollout-Plan vor. Insgesamt muss der gesamte Zähleraustausch bis spätestens 2032 geschehen.
Weitere Informationen zu Smart Meter, Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme finden Sie unter der Rubrik Digitalisierung sowie bei der Bundesnetzagentur unter: www.bundesnetzagentur.de.
Weiterführende Informationen/Links
- Moderne Messeinrichtung Iskra Typ MT175
- Moderne Messeinrichtung Iskra Typ MT631
- https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/
- https://www.gesetze-im-internet.de/nav/
Digitalisierung
Hintergründe
Digitalisierung & Energiewende
Im Jahr 2016 wurde knapp ein Drittel unseres Stroms aus erneuerbaren Energien erzeugt. Deutschland steht nun vor der Herausforderung die Energiewende zu meistern und seinen Energiemarkt neu auszurichten. Die Energiewende bzw. der Umbau unserer Energieversorgung ist ein Transformationsprozess, weg von großen Kraftwerken und zentralen Strukturen, hin zu verteilten Erzeugungsanalgen, steuerbaren Verbrauchern und Speichern.
Die Energiewende macht aber auch eine völlig neue intelligente Kommunikationsinfrastruktur notwendig. Dieser Weg wird durch den Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ geebnet. Das Gesetz wurde im Herbst 2016 erlassen und regelt den Roll-Out der dafür notwendigen digitalen Stromzähler. Im Kern regelt es die Umrüstung der alten mechanischen zu den digitalen Stromzählern. Es besteht eine Einbaupflicht für neue Zähler, die sukzessive für verschiedene Verbrauchsgruppen bis zum Jahr 2032 zu erfolgen hat. Zudem regelt es den Betrieb, die Anforderungen und die Preisobergrenzen für Verbraucher. Es wird nichts der Willkür überlassen, die Digitalisierung der Energiewende ist gesetzlich vorgeben und nahezu vollständig geregelt. Weiterhin ist verankert, dass große Verbrauchsstellen und dezentrale Erzeugungsanlagen mit einer Fernauslesung- auch Smart-Meter-Gateway oder intelligente Messsysteme genannt - versehen werden.
Wir haben zum 01.07.2017 als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber die Verantwortung für die Umsetzung der neuen gesetzlichen in unserem Stromnetzgebiet übernommen. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist für den Einbau und Betrieb der digitalen Messeinrichtungen zuständig. Gleichzeitig sichern wir ein höchstmögliches Maß an Datenschutz.
Gesamtwirtschaftlicher Nutzen
Die Digitalisierung hat einen gesamtwirtschaftlichen Nutzen um erneuerbare Energien optimal einzusetzen. Das Zauberwort dabei ist „Flexibilität“. Die volatile Energieerzeugung von erneuerbaren Energien benötigt auf der Verbrauchsseite eine flexibel steuerbare Nachfrage. Eine Vorrausetzung dafür ist der Ausbau der Energienetze und somit auch die Zählerlandschaft bei den Verbrauchern.
Zähler & Rollout
Häufige Fragen
Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Digitalisierung der Energiewende und digitale Zähler.