Grundversorgung
mit Strom, Gas, Wasser


Preisblatt Grundversorgung Haushalt und Landwirtschaft
pdf, 210 KB, 24/02/2010
 
AGB zu Energielieferung für Nachtspeicherheizungen
pdf, 52 KB, 17/11/2009
 
Allgemeine Versorgungsbedingungen
pdf, 200 KB, 17/11/2009
 
gültig ab 1. Januar 2010
Für die Erstazversorgung gilt das gleiche Preisblatt wie für die Grundversorgung (nach EnWG vom 13.07.2005)
Diese Tarife und Preise gelten für die Grund- und Ersatzversorgung nach EnWG vom 13.07.2005
Änderungen vorbehalten
 
Gaspreisblatt Grundversorgung
326 KB, 01/01/2010

Allgemeine Versorgungsbedingungen
pdf, 200 KB, 17/11/2009
 
Gültig ab 1. Januar 2010
Die Tarife der Grundversorgung gelten auch für die Ersatzversorgung nach EnWG vom 13.07.2005
Änderungen vorbehalten
 
Die Bad Honnef Aktiengesellschaft, im folgenden BHAG genannt, bietet die Versorgung mit Wasser zu den Bestimmungen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980“, einschließlich „Ergänzende Bestimmungen“ in ihrem Versorgungsgebiet zu den folgenden Bestimmungen an:
 
Berechnung:
Das Entgelt wird errechnet aus:

Jahresgrundpreis
jährlich netto
in Euro
jährlich brutto
in Euro
QN 2,5
61,32
65,61
QN 6
122,76
131,35
QN 10
245,40
262,58
 
 
 
Arbeitspreis pro m³
1,65
1,77

Pauschalen und Zahlung
Auf den Jahresverbrauch werden 11 monatliche Pauschalen erhoben, deren Höhe sich aus dem Vorjahresverbrauch errechnet. Der neue Abschlagsbetrag wird mit der Jahresverbrauchsabrechnung mitgeteilt. Die BHAG kann die Pauschale neu berechnen, wenn der Verbrauch sich erheblich gegenüber dem vorigen Zeitraum ändert. Die monatlichen Abschläge sind spätestens an den von der BHAG in der jeweils letzten Rechnung genannten Fälligkeitstagen zu leisten.
Ist die Versorgung gemäß § 33 AVBWasserV eingestellt, werden dem Kunden die Kosten für die Einstellung sowie für die Wiederaufnahme der Versorgung berechnet. Die Wiederaufnahme der Versorgung ist von der Begleichung der rückständigen Rechnungsbeträge sowie aller aufgelaufenen Kosten abhängig. Die BHAG kann als Sicherheitsleistung eine Vorauszahlung von mehreren Monatspauschalen verlangen.

Wasserentnahmeentgelt
Der Arbeitspreis beinhaltet die Umlage des Wasserentnahmeentgeltes aus dem „Wasserentnahmeentgelt-Gesetz (Wassersteuer) des Landes Nordrhein-Westfalen“.

Konzessionsabgaben und Umsatzsteuer
Die Wasserpreise enthalten 10 % Konzessionsabgaben, die an die Gemeinden abgeführt werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in der jeweils gültigen Höhe (derzeit 7 %) hinzugerechnet.

Großabnehmer/Sondervertrag
Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 20.000 m³ sowie für Zusatz-, Reserve- und Löschwasserversorgung können unter Berücksichtigung der Betriebs- und Leistungsverhältnisse auf Wunsch Sonderverträge vereinbart werden.

Verbrauchsabrechnung
Die Abrechnung bzw. Zählerlesung erfolgt einmal jährlich, und zwar im Dezember eines Jahres. Die BHAG ist berechtigt, in Ausnahmefällen auch in kürzeren Abständen abzurechnen.

Unterlagen
Weitere Einzelheiten der Verbrauchsfestsetzung und Rechnungslegung sind in der AVBWasserV und den ergänzenden Bestimmungen geregelt.
Sie werden dem Kunden auf Verlangen unentgeltlich ausgehändigt. Änderungen der Allgemeinen Tarife werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam.

Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers BAD HONNEF AG zu der Verordnung über die Allgemeinen Versorgungsbedingungen für die Wasserversorgung (AVBWasserV)
pdf, 155 KB, 29/08/2008
 
Allgemeine Versorgungsbedingungen
pdf, 200 KB, 17/11/2009

Gültig ab dem 01. Februar 2004
 Änderungen vorbehalten
Bad Honnef AG Strom Gas Wasser Energielieferant